Kosten
Krankenkasse
Folgende Leistungen werden von der Grundversicherung jeder Krankenkasse übernommen:
- Gesamte Kosten von 7 Schwangerschaftskontrollen (Hebamme oder Arzt).
Bis zur 11. Schwangerschaftswoche fallen die Kosten zu Lasten Franchise/Selbstbehalt an. Ab der 12. Schwangerschaftswoche werden die Kontrollen vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen. - Wochenbettbetreuung zu Hause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt.
Bei Erstgebärenden, nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt und nach einem Kaiserschnitt werden 16 Hausbesuche vergütet. Bei Mehrgebärenden nach Spontangeburt ohne Komplikationen 10 Besuche. - 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit.
- Nachkontrolle / Abschlussgespräch 6 Wochen nach der Geburt (Hebamme oder Arzt).
- Zusätzliche Hebammenleistungen wie komplementärmedizinische Behandlungen oder Haushaltshilfe werden je nach Krankenversicherung und Zusatzversicherung ebenfalls übernommen.
- Mindestens Fr. 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs.
Pikettentschädigung
Da ich Dir als Hebamme Rund um die Uhr zur Verfügung stehe (Pikettdienst leiste) verrechne ich dir einmalig CHF 450.- für die Geburt und CHF 150.- fürs Wochenbett.
Einige Krankenkassen helfen mit, diesen Betrag zu finanzieren - kläre dies bitte direkt mit deiner Krankenkasse ab.
Downloads
Vereinbarung Beleghebammen
Vereinbarung und Informationen zur Beleggeburt am Spital Interlaken.
Klientinnenvereinbarung SHV
Vertrag zwischen Klientin und selbstständiger Hebamme des Schweizerischen Hebammenverbands (SHV) für Schwangerschaftsbetreuung, Geburt und Wochenbett.
+41 79 934 88 92
[email protected]